Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4348
OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.03.1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. März 1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2279 Abs. 2, 2077

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines Erbvertrages, wenn sich die Vertragsparteien nach Abschluss des Vertrages scheiden ließen und auf dem Erbvertragsdokument der Vermerk "ungültig wegen Scheidung" gemacht wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 941
  • FamRZ 1998, 1540
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Dabei müssen, wenn ein von der Vermutung des § 2268 Abs. 1 BGB abweichender hypothetischer Erblasserwillen im Einzelfall bejaht werden soll, besondere Umstände dafür sprechen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 18.03.1995, Az. 1Z BR 175/94; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 3 W 6/98, zitiert jeweils nach juris), gerade weil gegenseitige und insbesondere wechselbezügliche Erbeinsetzungen in einem Ehegattentestament typischerweise in Bezug auf eine bestehende Ehe vorgenommen werden und im Allgemeinen als Indiz gegen einen Aufrechterhaltungswillen sprechen (vgl. u.a. Kammergericht, Beschluss vom 05.02.1968, Az. 1 W 62 u. 63/68 in FamRZ 1968, 217 f.; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O; OLG Zweibrücken, a.a.O., und OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.1993, Az. 15 W 267/91, zitiert nach juris, jeweils zum Erbvertrag).
  • OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrags, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 193/195; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 13.11.2000 - 1Z BR 134/99

    Auslegung eines Erbverzichtsaufhebungsvertrages

    Die Frage kann daher nur nach dem hypothetischen Willen des Erblassers entschieden werden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1993, 240/246; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941; Staudinger/Otte Rn. 20; MünchKomm/Leipold Rn. 16 und 17 jeweils zu § 2077).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3712
OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96 (https://dejure.org/1997,3712)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1997 - 4 UF 184/96 (https://dejure.org/1997,3712)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 4 UF 184/96 (https://dejure.org/1997,3712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Konkrete Berechnung des Trennungsunterhalts bei gehobenen Einkommensverhältnissen; Unterhaltsrelevante Gesichtspunkte der konkreten Bedarfsberechnung; Kosten für Urlaub, Bekleidung, Bekleidung, Kosmetik, Friseur, persönlicher Bedarf, Haushaltshilfe, Gartenarbeiten, ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1361
    Bemessung des Trennungsunterhalts nach einer bedarfsorientierten konkreten Einzelberechnung bei gehobenen Einkommensverhältnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91

    Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen;

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechenden Lebensstandards erforderlich sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 322, 323 f.; OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 1184; BGH FamRZ 1987, 691, 693).

    Der Unterhaltsanspruch ist auf diejenigen Mittel zu beschränken, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für den anerkennenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; BGH NJW 1982, 1645, 1646; BGH FamRZ 1985, 582, 583; BGH FamRZ 1989, 1160, 1161).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß von den Eheleuten gemachte Aufwendungen gerade aus einer gemeinsamen Lebensgestaltung heraus getätigt sein können, für welche die Grundlage mit der Trennung entfällt (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324).

    Soweit ersichtlich hat die Rechtsprechung bislang hierfür nur höchstens 700.- DM anerkannt, so OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65 hat gar nur 650.- DM angesetzt; das sind indes Beträge, die weiter entsprechend den Lebenhaltungskosten fortzuentwickeln sind.

  • OLG Köln, 13.01.1994 - 14 UF 206/93

    Quotenmäßige Beteiligung des Unterhaltsberechtigten an den Einkünften des

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechenden Lebensstandards erforderlich sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 322, 323 f.; OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 1184; BGH FamRZ 1987, 691, 693).

    Der Unterhaltsanspruch ist auf diejenigen Mittel zu beschränken, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für den anerkennenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; BGH NJW 1982, 1645, 1646; BGH FamRZ 1985, 582, 583; BGH FamRZ 1989, 1160, 1161).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß von den Eheleuten gemachte Aufwendungen gerade aus einer gemeinsamen Lebensgestaltung heraus getätigt sein können, für welche die Grundlage mit der Trennung entfällt (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324).

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Zwar scheidet bei einem Kind unter acht Jahren - der gemeinsame Sohn der Parteien ist am 6.9.1992 geboren - eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils nach der Trennung regelmäßig aus (vgl. BGH FamRZ 1992, 1045, 1046).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Der Unterhaltsanspruch ist auf diejenigen Mittel zu beschränken, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für den anerkennenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; BGH NJW 1982, 1645, 1646; BGH FamRZ 1985, 582, 583; BGH FamRZ 1989, 1160, 1161).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Der Unterhaltsanspruch ist auf diejenigen Mittel zu beschränken, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für den anerkennenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; BGH NJW 1982, 1645, 1646; BGH FamRZ 1985, 582, 583; BGH FamRZ 1989, 1160, 1161).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Nur das hierauf entfallende Einkommen ist nach den Grundsätzen des § 1577 Abs. 2 BGB , der als Vorschrift aus dem Recht für den Nachehelichenunterhalt auch für den Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB Anwendung findet (vgl. BGH FamRZ 1983, 146, 148), nach Billigkeit anrechenbar, wobei der Senat eine hälftige Anrechnung als angemessen erachtet.
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, daß von den genannten Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung bereits Abschreibungen in Abzug gebracht worden sind, die zwar steuerrechtlich, aber nicht unterhaltsrechtlich anzuerkennen sind, weil ihnen lediglich ein pauschal angerechneter Verschleiß von Vermögensgegenständen zugrundeliegt, der erfahrungsgemäß entweder konkret nicht vorliegt oder zumindest über das tatsächliche Ausmaß der Wertminderung hinausgeht und in der Regel ausgeglichen wird durch die allgemeine Wertsteigerung der Immobilie (vgl. BGH FamRZ 1984, 39, 41).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Der Unterhaltsanspruch ist auf diejenigen Mittel zu beschränken, die eine Einzelperson auch unter Berücksichtigung hoher Ansprüche für den anerkennenswerten Lebensbedarf sinnvoll ausgeben kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Köln FamRZ 1992, 322, 324; BGH NJW 1982, 1645, 1646; BGH FamRZ 1985, 582, 583; BGH FamRZ 1989, 1160, 1161).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 33/86

    Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechenden Lebensstandards erforderlich sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 322, 323 f.; OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 1184; BGH FamRZ 1987, 691, 693).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96
    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechenden Lebensstandards erforderlich sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1992, 322, 323 f.; OLG Köln FamRZ 1994, 1323 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 1184; BGH FamRZ 1987, 691, 693).
  • OLG Köln, 24.06.1992 - 26 UF 106/91
  • OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten nach der Trennung

    Streitig ist, ob dies auch bei der ­ hier allein in Rede stehenden ­ Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Kindesunterhalts zu gelten hat (dafür ­ jeweils ohne Begründung ­ LG Oldenburg FamRZ 2003, 1191; OLG Celle FamRZ 2001, 1071; OLGR 1998, 323; dagegen OLG Köln FamRZ 1999, 1501 f. [unter 2. der Entscheidungsgründe, juris-Rn. 10]; Wever a. a. O. Rn. 284a), was angesichts dessen zweifelhaft erscheint, dass dann nicht der Ehegatte, sondern das Kind den Schuldendienst mit finanziert (Wever a. a. O.).
  • OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08

    Bemessung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei

    Der Senat hat ferner den Gesichtspunkt beachtet, dass von Eheleuten gemachte Aufwendungen gerade aus einer gemeinsamen Lebensgestaltung heraus getätigt sein können, für welche die - personale - Grundlage mit der Trennung entfällt (so auch OLG Köln, FamRZ 1998, 1170).
  • OLG Hamm, 12.11.2008 - 5 UF 66/08

    Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durch Einmalzahlung in eine

    Maßgeblich sind die prägenden Strukturen bei Wegfall der personalen Grundlage infolge der Trennung (OLG Köln, 21.02.1997 - 4 UF 184/96 - FamRZ 1998, 1170).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2984
OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 242, 554A, 557, 1123 I; ZVG §§ 21 II, 148 I, 152 II

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines zur kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung umqualifizierten Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses des Gesellschaftereigentümers mit der Gemeinschuldnerin wegen der fehlenden rechtlichen Durchsetzbarkeit der Mietzinsansprüche/Pachtzinsansprüche aus ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 554 a; BGB § 557; BGB § 1123 Abs. 1; ZVG § 21 Abs. 2; ZVG § 148 Abs. 1; ZVG § 152 Abs. 2
    Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung im GmbH-Konkurs

  • rechtsportal.de

    Eingekapitalersetzende Nutzungsüberlassung im Zwangsverwaltungs- und Konkursverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1914
  • VersR 1998, 1560
  • NZG 1998, 828
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Ein solches Kündigungsrecht kann jedenfalls aus § 242 BGB hergeleitet werden (dazu, daß durch die gesetzliche Regelung in § 554a BGB eine aus § 242 BGB hergeleitete Kündigung aus wichtigem Grund nicht ausgeschlossen wird, vgl. BGH NJW 1996, 714).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Nach Abzug der ab Anzeige der Masseunzulänglichkeit vorweg zu befriedigenden Konkursverwaltervergütung (vgl. BGH NJW 1992, 692 und BVerfG NJW 1993, 2861) bleiben von den liquiden Mitteln (gemäß Aufstellung per 30.11.1997) nur noch weniger als 200.000,00 DM übrig.
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93

    Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    § 152 Abs. 2 ZVG verfolgt insoweit denselben Schutzzweck wie § 571 BGB, der auf Leihverhältnisse oder leiheähnliche obligatorische Nutzungsrechte anerkanntermaßen (vgl. BGH NJW 1994, 3156, 3158 m.w.Nachw.) keine Anwendung findet.
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Insoweit ist daher die Annahme folgerichtig: Auf Rechte des Gesellschaftereigentümers, die infolge des kapitalersetzenden Charakters der Nutzungsüberlassung nicht durchsetzbar sind, kann auch der Grundpfandgläubiger nicht zugreifen (in diesem Sinne OLG Karlsruhe, ZIP 1997, 1758 im Anschluß an BGHZ 109, 55 = NJW 1990, 516).
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Der von dem Beklagten rechtswirksam erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit gemäß § 60 KO (bei nicht feststehender Quote) hat der Kläger - der wohl einhelligen Auffassung der Rechtsprechung folgend (z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 60 KO m. Anm. Henckel; OLG Köln, ZIP 1980, 855; BSG ZIP 1981, 1108; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003 = WM 1996, 319; zu teilweise abweichenden Lösungsvorschlägen im Schrifttum vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 60 Rdnr. 3d ff.) - durch Beschränkung seiner Zahlungsanträge auf die Feststellung einer als Masseschuld mit dem Rang des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (richtig: § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO, vgl. BGH NJW 1984, 1527) zu berichtigenden Forderung sachgemäß Rechnung getragen.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Nach Abzug der ab Anzeige der Masseunzulänglichkeit vorweg zu befriedigenden Konkursverwaltervergütung (vgl. BGH NJW 1992, 692 und BVerfG NJW 1993, 2861) bleiben von den liquiden Mitteln (gemäß Aufstellung per 30.11.1997) nur noch weniger als 200.000,00 DM übrig.
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Ein solcher Wertersatzanspruch besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die weitere Nutzungsüberlassung dadurch unmöglich wird, daß der Gesellschafter die Gegenstände gegen den Willen der Gesellschaft oder des Konkursverwalters veräußert (BGH NJW 1994, 2349).
  • BGH, 03.02.1988 - VIII ZR 276/87

    Wert der Beschwer - Konkursverwalter - Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Mit der nach der Erörterung der Sache vorgenommenen Beschränkung der Zahlungsanträge auf Feststellung (im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Masseunzulänglichkeit) findet auch die streitwertbeschränkende Vorschrift des § 148 KO entsprechende Anwendung (BGH NJW-RR 1988, 689).
  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    dargelegten Auffassung, daß der Zwangsverwalter ebensowenig wie der Gesellschafter Zahlung des Mietzinses für eine kapitalersetzend wirkende Nutzungsüberlassung verlangen kann, solange das Mietverhältnis nicht beendet ist (vgl. auch BGH NJW 1993, 2179 - eine Mietzinsklage des Zwangsverwalters gegen den Konkursverwalter für die Zeit vor einvernehmlicher Aufhebung der Mietverträge betreffend), daß dem Zwangsverwalter jedoch zum Ausgleich des versagenden Surrogationsprinzips ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des zugrundeliegenden Miet- bzw. Pachtvertrages zuzubilligen ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 86/95

    Voraussetzungen für eine Verurteilung des Konkursverwalters zur Leistung an einen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Der von dem Beklagten rechtswirksam erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit gemäß § 60 KO (bei nicht feststehender Quote) hat der Kläger - der wohl einhelligen Auffassung der Rechtsprechung folgend (z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 60 KO m. Anm. Henckel; OLG Köln, ZIP 1980, 855; BSG ZIP 1981, 1108; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003 = WM 1996, 319; zu teilweise abweichenden Lösungsvorschlägen im Schrifttum vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 60 Rdnr. 3d ff.) - durch Beschränkung seiner Zahlungsanträge auf die Feststellung einer als Masseschuld mit dem Rang des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (richtig: § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO, vgl. BGH NJW 1984, 1527) zu berichtigenden Forderung sachgemäß Rechnung getragen.
  • OLG München, 10.10.1996 - 19 U 2563/96
  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 15/80

    Rückständige Winterbauumlage - Verzugszinsen als Masseschulden -

  • OLG Karlsruhe, 03.09.1997 - 1 U 126/97
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Die Folgen der zuletzt genannten Auffassung, welche zu einer Bindung des Zwangsverwalters an die von dem Gesellschafter gewährte Gebrauchsüberlassung führen, ohne daß wenigstens die Erträge aus der Fremdnutzung des Grundstücks zur Verteilung an die Grundpfandrechtsgläubiger zur Verfügung stehen, sollen nach einer weiteren Ansicht (vgl. Brandes, Ende der Betriebsaufspaltung, RWS-Forum 5, S. 43 - 45 und EWiR 1997, 991 f.; ebenso OLG Köln GmbHR 1998, 830) dadurch abgemildert werden, daß dem Zwangsverwalter das Recht eingeräumt wird, in analoger Anwendung der für den Ersteher in der Zwangsversteigerung getroffenen gesetzlichen Anordnungen (§ 57 a ZVG) das Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu kündigen.

    Die im Anschluß an Vorschläge aus dem Schrifttum (Brandes, Ende der Betriebsaufspaltung aaO S. 45 und EWiR 1997, 991 f.) von dem OLG Köln (GmbHR 1998, 830) befürwortete Anerkennung eines Sonderkündigungsrechts des Zwangsverwalters ist nicht nur dem Einwand ausgesetzt, daß sie entgegen dem ausgewogenen Regelungskonzept der §§ 1123 f. BGB i.V.m. §§ 146 ff. ZVG die Interessen der Gesellschaftsgläubiger zu Lasten der Grundpfandrechtsgläubiger überbewertet; das genannte, nach dem ZVG für den Zwangsverwalter gerade nicht bestehende Sonderkündigungsrecht würde im Ergebnis auch nicht zu einem Gewinn für die Gläubiger der Gesellschaft führen.

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Nach den Eigenkapitalersatzregeln der §§ 32 a Abs. 3 GmbHG , 172 a HGB , den daneben weiterbestehenden Rechtsprechungsregeln sowie nach den §§ 135 Nr. 2, 143 Abs. 1 InsO kann bei einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung durch einen Gesellschafter der späteren Gemeinschuldnerin der Anspruch auf Zahlung der Gegenleistung nicht durchgesetzt werden (vgl. zu den Fällen eigenkapitalersetzender Gebrauchs-überlassungen: BGHZ 109, 55-67; BGHZ 127, S. 1-17; BGHZ 127, S. 17-35; BGH NJW 1997, S. 3026 [BGH 16.06.1997 - II ZR 154/96] -3027; OLG Köln GmbHR 1998, S. 831 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9913
OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 13 U 98/95 (https://dejure.org/1997,9913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Haftungsrechtliche Zurechenbarkeit des gesundheitlichen Dauerschadens des Opfers als Unfallfolge; Anforderungen an eine unfallbedingte dauerhafte Erwerbsunfähigkeit; Feststellung einer ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 304
    Wesensveränderung als Unfallfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249 823 847; ZPO §§ 286 287 304
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer durch Verkehrsunfall erlittenen Primärverletzung - Grundurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Das ist eine Frage des sog. haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs, für den die erleichterten Beweisanforderungen des § 287 ZPO gelten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 481 [OLG Hamm 09.09.1993 - 6 U 58/89] ; OLG Köln, VersR 1996, 1551; BGH NJW 1996, 2425 und NJW 1997, 455).

    So hat die Rechtsprechung eine Haftung für Renten- und Begehrensneurosen in Fällen abgelehnt, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Bestreben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (siehe die Nachweise in BGH NJW 1996, 2425, [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] 2426 ).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die sog. Konversionsneurose (BGH NJW 1993, 1523, NJW 1996, 2425), die durch Verschiebung (Konversion) der psychischen Energie aus einem ungelösten psychischer Konflikt entsteht.

    Zum Vergleich sei nur auf die Ausführungen des BGH in der bereits mehrfach angeführten Entscheidung vom 30.4.1996 - VI ZR 55/95 - (NJW 1996, 2425 = LM Nr. 38 zu § 249 (Ba) BGB) zu der Überschreitung des dort mit mindestens 25.000,00 DM beantragten Schmerzensgeldes um das Doppelte verwiesen.

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Allgemein gilt: Nimmt der Geschädigte aufgrund seiner besonderen Persönlichkeitsstruktur den Unfall lediglich zum Anlaß, latente innere Konflikte zu kompensieren, und flüchtet er sich so in eine Neurose, die keinen inneren Bezug zu dem Unfallgeschehen mehr aufweist, sondern bei der sich dieses Geschehen nur als ein durch beliebige andere Ereignisse auswechselbarer Kristallisationspunkt für die neurotische Fehlverarbeitung darstellt, so kann der erforderliche Rechtswidrigkeitszusammenhang zu verneinen sein (vgl. BGH NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] m.w.Nachw.).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die sog. Konversionsneurose (BGH NJW 1993, 1523, NJW 1996, 2425), die durch Verschiebung (Konversion) der psychischen Energie aus einem ungelösten psychischer Konflikt entsteht.

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

    Ähnlich wie bei der sog. Renten- oder Begehrensneurose handelt es sich dabei um eine Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, das unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, wenn auch in anderer Weise als gerade im Hinblick auf den Wunsch, nicht mehr arbeiten zu müssen (BGH NJW 1986, 777, [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] 779 ).

  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Insbesondere die Kernspintomographie ist als besonders aussagekräftige Untersuchungsmethode zur Erfassung von - auch zurückliegenden - kontusionellen Hirnschäden und Hirnsubstanzbeeinträchtigungen anerkannt, unbeschadet der Tatsache, daß Residuen feiner cerebraler Faserzerreißungen und Zellschädigungen auch der kernspintomographischen Untersuchung entgehen können (vgl. BGH NJW 1991, 2347, [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] 2348 ).

    Die Abhängigkeit psychischer Ausfälle von einer durch den Unfall bewirkten organischen Veränderung der Befindlichkeit ist nicht Voraussetzung für ihre Qualifizierung als Haftungsfolge; es genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht eingetreten wären (st. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1986, 777 [BGH 12.11.1985 - VI ZR 103/84] ; NJW 1991, 2347 [BGH 09.04.1991 - VI ZR 106/90] ; NJW 1993, 1523 [BGH 16.03.1993 - VI ZR 101/92] ; NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95] ).

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95

    Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte stellen regelmäßig in voller Höhe einen erstattungsfähigen Erwerbsschaden des verletzten Unternehmers dar, wenn dadurch ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Schadensereignis durch den Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreicht werden können; im Rahmen der Prognose des erzielbaren Gewinns darf in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, daß die Unternehmensergebnisse, wenn der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen wäre, schlechter ausgefallen wären als sie ohne diesen tatsächlich erreicht worden sind (BGH NJW 1997, 941 [BGH 10.12.1996 - VI ZR 268/95] ).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Diese Schadensberechnung des Landgerichts widerspricht in der Tat ständiger BGH-Rspr. seit dem sog. "Diplom-Chemiker" Fall (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1411; BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973 [BGH 31.03.1992 - VI ZR 143/91] ; BGH NJW 1993, 2673 [BGH 06.07.1993 - VI ZR 228/92] ; BGH NJW 1995, 1023 [BGH 17.01.1995 - VI ZR 62/94] ).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95
    Zu den zu berücksichtigenden Einkünften zählt in der Tat auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (unabhängig von der Frage eines Forderungsüberganges auf den Sozialversicherungsträger, vgl. BGH NJW-RR 1991, 1177); sogar die damit verbundenen Steuervorteile des Geschädigten (die sich aus § 22 Nr. 1 EStG ergeben, da solche Renten nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen) sind zu berücksichtigen, wobei es Sache des Klägers ist, die für die Berechnung des Verdienstausfallschadens maßgeblichen Umstände im einzelnen darzutun und zahlenmäßig zu belegen, wie diesen steuerlichen Gegebenheiten bei der Berechnung der von ihm geltend gemachten Schadensersatzforderung Rechnung zu tragen ist (BGH NJW-RR 1992, 1050 = VersR 1992, 886).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

  • OLG Frankfurt, 06.11.1991 - 17 U 72/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 250/90

    Zuerkennung des Verdienstausfallschadens - Schadensersatz für das durch die

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

  • OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93

    Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas

  • OLG Hamm, 01.10.1996 - 27 U 25/95

    Psychische Folgeschäden; Seelische Labilität; Verletzter; Bagatellfall;

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Dieses Kriterium und nicht dogmatische Erwägungen sind deshalb maßgebend dafür, ob in einem Grundurteil nur der materiell-rechtliche Haftungsgrund oder auch die haftungsausfüllende Kausalität - ganz oder zum Teil - abzuhandeln ist; ob deren Einbeziehung in das Grundurteil prozessökonomisch vertretbar oder gar geboten ist, hängt wesentlich von der Natur des geltend gemachten Anspruchs ab (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1980 - VI ZR 276/78, VersR 1980, 867, 868 und vom 10. Januar 1989 - VI ZR 43/88, VersR 1989, 603; OLG Köln, VersR 1998, 1247).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.03.1998 - 7 WF 18/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11230
OLG Bamberg, 23.03.1998 - 7 WF 18/98 (https://dejure.org/1998,11230)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.03.1998 - 7 WF 18/98 (https://dejure.org/1998,11230)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. März 1998 - 7 WF 18/98 (https://dejure.org/1998,11230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Besuchs einer Beratungsstelle zur Klärung von Besuchsrechten; Anwendbarkeit des Gesetzes über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 173
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.06.1998 - 10 W 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15796
OLG Naumburg, 29.06.1998 - 10 W 14/98 (https://dejure.org/1998,15796)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.06.1998 - 10 W 14/98 (https://dejure.org/1998,15796)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 10 W 14/98 (https://dejure.org/1998,15796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Konkursantragstellung; Inanspruchnahme eines Sachverständigen zur Sichtung der Beweise; Anforderungen an den Augenscheinsbeweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Bemißt sich somit der Beschwerdewert nach § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, ist dieses nicht mit dem Hauptsachestreitwert gleichzusetzen (a.A. OLG Naumburg, OLGR 1998, 323; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222), sondern nur mit einem Bruchteil von etwa einem Drittel (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; a.A. OLG Dresden, JurBüro 1998, 318: 1/10), weil dies der eingeschränkten Bedeutung und Rolle des Sachverständigen im Prozeß entspricht: Sein Gutachten bestimmt nicht allein den Ausgang des Verfahrens, sondern dient dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe, indem es ihm die für die Entscheidung notwendigen Fachkenntnisse vermittelt; das Gericht wiederum ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden, sondern kann weitere Sachverständige beauftragen.
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 SB 116/02

    Anspruch auf Feststellung eines höheren Grad der Behinderung (GdB) als 60 %;

    Ein Ablehnungsgesuch, das erst sechs Wochen nach Erlangung dieser Kenntnis gestellt wird, ist auch unter Berücksichtigung einer angemessenen Überlegungsfrist verfristet und deshalb unzulässig (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.1998 Az: 10 W 14/98).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9770
OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,9770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,9770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 20 W 4/98 (https://dejure.org/1998,9770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Hingegen interessiert die Zeit vorher nicht, die Zeit nachher nur insoweit, als die durch Hemmung ver längerte Frist weiterläuft (BGH NJW-RR 1991, 573, 574 M. W. N.; OLG Köln NJW 1994, 3361).
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97

    Beginn der Verjährungsfrist für die Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 27.11.1997 - 16 U 42/97

    Kostenerstattungsanspruch verjährt wie der Grundanspruch auf Deckung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OLG Köln, 21.02.1985 - 5 U 207/84

    Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers; Rechtsschutzversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
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